Krebsforschung SchweizUnser EngagementWir unterstützen ForschendeBeispielhafte wissenschaftliche VorhabenWie Palliativmediziner zur Sterbehilfe stehen

Wie Palliativmediziner zur Sterbehilfe stehen

Fachpersonen aus der Palliativmedizin werden regelmässig auf Freitodbegleitungen angesprochen, obwohl sie nicht darin ausgebildet worden sind. Die meisten üben im Umgang mit diesen Anfragen eine grosse Zurückhaltung aus, trotzdem wünschen sich viele eine bessere Zusammenarbeit mit Sterbehilfeorganisationen. Zu diesem Schluss gelangt eine von der Stiftung Krebsforschung Schweiz geförderte Untersuchung.

In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten, die passive Sterbehilfe hingegen erlaubt. Die dabei vorgesehene Rolle der Ärztinnen und Ärzte beschränkt sich auf das Bescheinigen, dass die Sterbewilligen unheilbar krank und urteilsfähig sind. Für die tatsächliche Sterbebegleitung – das Beisein im Moment, in dem der oder die Sterbewillige das Gift zu sich nimmt – greifen die Sterbehilfeorganisationen deshalb meist auf Freiwillige zurück. Wie erleben Palliativmediziner die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen, und wie sehen ihre Erfahrungen aus, die sie in diesem ethisch heiklen juristischen Graubereich machen?

Diesen Fragen gingen Forschende um die Palliativmedizinerin Claudia Gamondi in einem von der Stiftung Krebsforschung Schweiz unterstützten Projekt vertieft nach. Gamondi hat mit 23 in der Schweiz tätigen Kolleginnen und Kollegen qualitative Interviews durchgeführt – und so ans Licht gebracht, dass zwar alle befragten Fachpersonen jedes Jahr mehrere Patienten mit Sterbewunsch betreuen, aber dass dieser Wunsch nur selten zum geplanten vorzeitigen Tod führt. In den Gesprächen mit ihren Patienten stellten die meisten Palliativmediziner von Beginn an klar, dass sie ihre Rolle nicht darin sähen, das tödliche Mittel zu verschreiben, sondern darin, den Sterbewilligen bei seiner Entscheidfindung zu unterstützen– etwa indem sie gemeinsam die Gründe des Sterbewunsches erkundeten, mögliche Alternativen aufzeigten oder Familienangehörige miteinbezogen.

«Viele Kolleginnen und Kollegen stehen vor einem ethischen Dilemma», sagt Gamondi. «Sie möchten einerseits die Selbstbestimmung des Patienten achten, andererseits aber sprechen ihre persönlichen Überzeugungen und beruflichen Vorstellungen gegen eine Beteiligung an der Sterbehilfe.» So erklärt sich Gamondi mindestens teilweise die Zurückhaltung der Ärzte im Umgang mit Anfragen zur Freitodbegleitung. Nur wenige befragte Fachpersonen hatten Kontakt mit Sterbehilfeorganisationen aufgenommen, obwohl sich viele Palliativmediziner grundsätzlich eine bessere Zusammenarbeit mit diesen Organisationen wünschen. Im Vergleich mit etwa Belgien und den Niederlanden, wo die Ärzteschaft spezifische Ausbildungsmodule und Unterstützungssysteme aufgebaut hat – und die Aufgaben der Mediziner rechtlich klarer definiert sind, nehmen hiesige Palliativärzte wohl aus Vorsicht eine viel passivere Rolle ein. Für Gamondi täte die Schweiz gut daran, die Lücken im Gesetz zu schliessen und die Unklarheiten betreffend der ärztlichen Verantwortung zu beseitigen – um die Unsicherheit der Mediziner zu verkleinern und den Prozess der Sterbehilfe klarer zu strukturieren.

Projekt-Nummer: KFS-3347-02-2014