Leben retten über das eigene Leben hinaus

Die Krebsforschung Schweiz im Testament berücksichtigen

Eine unabhängige Krebsforschung bedeutet Fortschritt und verbessert die Situation von Menschen, die an Krebs erkranken. Wenn Sie die Krebsforschung Schweiz im Testament berücksichtigen, werden Sie Teil dieses Fortschritts. Sie retten Leben, auch wenn Sie nicht mehr da sind. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Was unterstütze ich, wenn ich die Krebsforschung Schweiz im Testament berücksichtige?

Die Stiftung Krebsforschung Schweiz unterstützt vielversprechende, industrieunabhängige Forschungsprojekte auf allen Gebieten der Krebsforschung – angefangen bei der Prävention über Diagnose, Behandlung bis hin zur Nachsorge oder Palliative Care. Da sich die Stiftung fast ausschliesslich über private Spenden finanziert, sind Einnahmen aus Erbschaften äusserst wichtig.

Mit den ihr anvertrauten Spendengeldern setzt sich die Krebsforschung Schweiz unermüdlich dafür ein, dass

  • immer mehr Menschen mit Krebs geheilt werden können.
  • Forschung stattfindet, die es sonst nicht gäbe.
  • auch für seltene Krebsarten geforscht wird.
  • Patientinnen und Patienten von internationalen Fortschritten profitieren.

Alle von der Stiftung Krebsforschung Schweiz geförderten Forschungsprojekte werden vorgängig von einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission geprüft – und nur die Besten zur Förderung empfohlen. So stellen wir sicher, dass die uns anvertrauten Gelder zur Unterstützung von Forschungsprojekten gut investiert werden.

  • Engagement Mit der Krebsforschung Schweiz in Ihrem Testament werden Sie über Ihr Leben hinaus Teil dieses Engagements.
  • Steuerbefreit Spenden an die Krebsforschung Schweiz sind von den Erbschaftssteuern befreit.

Mit einer testamentarischen Schenkung

leisten Sie einen wichtigen Beitrag für eine Zukunft, in der Krebs seinen Schrecken verliert.

Wie schreibe ich ein Testament?

Beim Verfassen Ihres letzten Willens sollten Sie die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachten: Handschriftlich und keine Pflichtteile verletzen.

  • Machen Sie sich eine Liste mit Personen und Organisationen, die Sie berücksichtigen möchten.
  • Nennen Sie im Testament ganz konkret Ihre ausgewählten Erbinnen oder Erben. Prüfen Sie, ob Sie dabei jemanden auf den Pflichtteil setzen müssen. Sie können auch nur eine Person oder Organisation zur Allein-Erbin erklären, sofern diese Entscheidung keine Pflichtteile von anderen Familienangehörigen verletzt.
  • Schreiben Sie das komplette Testament von Hand, datieren Sie das Schriftstück und unterschreiben Sie es.
  • Eine Beglaubigung bei einer Notarin oder einem Notar ist nur dann nötig, wenn Sie die Erbfolge abändern oder Pflichtteile kürzen möchten. Die betroffenen Familienmitglieder müssen dabei alle mitunterzeichnen.
  • Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidungen.
  • Bewahren Sie das Original dort auf, wo sich alle wichtigen persönlichen Dokumente befinden. Alternativ können Sie das Testament auch bei einer Notarin oder einem Notar sowie in der Regel bei Ihren Gemeinden hinterlegen.

Hier drei Möglichkeiten

Legat/Vermächtnis

Dabei handelt es sich um einen festen Betrag oder um bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften), die Sie der Krebsforschung Schweiz vermachen können.

Erbeinsetzung

Die Krebsforschung Schweiz wird zur Allein- oder zur Mit-Erbin und erhält dadurch entweder den gesamten Nachlass oder eine gewisse Quote der Hinterlassenschaft.

Stiftung/Fonds

Grosse Vermögen können Anlass sein, einen eigenen Fonds oder eine Stiftung zu errichten. Bei deren Gründung wird festgelegt, welchen Zweck der Ertrag aus dem Vermögen erfüllt.

Kontakt

Melden Sie sich via Kontaktformular, Email oder rufen Sie mich direkt an.

«Über eine Kontaktaufnahme – und über das Vertrauen, das uns so viele Menschen in der Schweiz entgegenbringen – freue ich mich sehr. Ich danke Ihnen von Herzen.»

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