Krebsforschung SchweizUnterstützen Sie unsErbschaften und LegateFragen und Antworten rund um das Thema ErbenErbschaften und Legate

Fragen und Antworten rund um das Thema Erben

Was ist eigentlich ein Testament?

Mit einem Testament oder einer letztwilligen Verfügung bestimmen Sie darüber, was mit Ihren Sachwerten und Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht.

 

Was passiert, wenn ich kein Testament habe?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner und Ihre Nachkommen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, Ihre Eltern. Wenn diese verstorben sind, Ihre Geschwister oder deren Nachkommen. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an Ihre Grosseltern oder, wenn diese verstorben sind, an deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben.

 

Was ist ein Pflichtteil und wie hoch ist er?

Der Pflichtteil ist jener Teil des gesetzlichen Erbteils, auf welchen bestimmte Erbende einen Rechtsanspruch haben. Pflichtteilsgeschützt sind die Nachkommen und der/die überlebende Ehepartner/Ehepartnerin resp. der/die eingetragene Partner/Partnerin. Neben den Pflichtteilen verbleibt die «freie Quote», über welche die Erblasserin oder der Erblasser frei verfügen kann. Hier finden Sie eine Übersicht.

 

Wann ist es besonders wichtig, ein Testament zu machen?

  • Wenn Sie keine direkten Nachkommen oder keine Ehepartnerin/keinen Ehepartner haben. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie ein Testament erstellen, können Sie völlig frei entscheiden, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll.
  • Wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner nicht verheiratet sind resp. die Partnerschaft nicht registriert ist. Unverheiratete Partnerinnen/ Partner können nur erben, wenn sie mit einem Testament oder einem Erbvertrag begünstigt werden.
  • Wenn Sie nahestehende, nicht verwandte Menschen begünstigen oder die Arbeit von Organisationen berücksichtigen möchten, die Ihnen besonders am Herzen liegen.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben und keine Kinder haben. Ohne Testament würden die Eltern resp. die Geschwister oder Nichten und Neffen einen Teil erben. Mit einem Testament könnten Sie diese als Erbende ausschliessen.

 

Ich bin verheiratet. Gilt meinTestament für uns beide?

Nein. Das Testament gilt nur für die Person, die es verfasst. Gemeinsame Testamente sind ungültig. Für Ehepartnerinnen/Ehepartner oder Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, die ihre Erbfolge zusammen regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines öffentlich verurkundeten Erbvertrags.

 

Wird mein Nachlass besteuert?

Die Krebsforschung ist, wie die meisten gemeinnützigen Organisationen in der Schweiz, von der Erbschaftssteuer befreit. Alle anderen Begünstigten müssen die Steuer in der Regel bezahlen, die je nach Kanton, Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes variiert.

 

Kann ich einer gemeinnützigen Organisation vorschreiben, wie mein Vermächtnis eingesetzt wird?

Sie können Auflagen und Bedingungen an ein Vermächtnis knüpfen. Doch sollten Sie diese nicht zu eng formulieren, da sich Gegebenheiten schnell ändern können. Am besten setzen Sie einen solchen Text gemeinsam mit der entsprechenden Organisation auf.

 

Wie wichtig sind Erbschaften und Legate für die Krebsforschung Schweiz?

Für die Krebsforschung Schweiz sind Spenden und Zuwendungen aus Erbschaften äusserst wichtig. Ohne diese Einnahmen müsste die Krebsforschung Schweiz ihre Aktivitäten im Kampf gegen Krebs stark reduzieren.

 

Muss ich es der Krebsforschung Schweiz mitteilen, wenn ich die Organisation im Testament berücksichtige?

Nein, das müssen Sie nicht. Es gibt jedoch viele Menschen, die das tun und ihre persönliche Geschichte zu ihrer Entscheidung erzählen. Wir sind dankbar für diese Begegnungen, die oftmals direkt ins Herz gehen. Es gibt der Krebsforschung Schweiz auch die Möglichkeit, Ihnen noch zu Lebzeiten Danke zu sagen. Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich und Sie dürfen sich auch jederzeit wieder anders entscheiden.

 

Ich habe keine Angehörigen. Wer kümmert sich um alles, wenn ich sterbe?

Sollte die Krebsforschung Schweiz Ihre Alleinerbin sein, kümmern wir uns gerne um alles, wenn Sie nicht mehr da sind. In diesem Fall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre Wünsche bezüglich der Bestattung und Aufbewahrungsorte wichtiger Unterlagen erfahren.