Der Stiftungsrat wacht – als oberstes Organ – über den Stiftungszweck und bewirtschaftet das Stiftungsvermögen. Er entscheidet aufgrund der Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission, welche Forschungsprojekte unterstützt werden.
Der Stiftungsrat setzt sich aus neun ehrenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen.